Welche Leiden können durch geistiges Heilen behandelt werden?
Aus Erfahrung heraus lässt sich sagen, dass jeder Mensch und jedes Tier und auch jede Krankheit behandelbar ist!
Es gibt kaum ein Leiden, bei denen eine Heilungssitzung nicht angebracht ist.
Nicht alle Patienten sprechen gleich gut auf eine Behandlung an. Hervorragend sprechen Kinder jeden Alters (auch Säuglinge) auf Behandlungen an. Es ist egal, ob es sich um Dreimonatskoliken, Mittelohrendzündung, Neurodermitis, Asthma oder aber um einfache Zahnungs Beschwerden bei Säuglingen handelt.
Einen Versuch ist es immer wert. Gerade bei Kleinkindern oder Tieren zeigt es sich besonders, dass er alte Spruch "man muss dran glauben" hier nicht stimmt kann, denn Kleinkinder und Tiere kann man nicht durch "Glauben" heilen. Diese Erfahrung habe ich seit vielen Jahren bei meinen eigenen Kindern (heute 19+21) gemacht. Das gleiche gilt auch für unsere eigenen Tiere 2 Hunde und 5 Katzen sowie bei vielen anderen Tieren die ich bereits behandelt habe.
Selbst Krebspatienten (und auch andere Patienten mit chronischen oder in der Regel tödlich verlaufenden Krankheiten) setzen ihre letzte Hoffnung in einen Heiler, nicht selten zu recht. Wenn nach einigen Behandlungen die Beschwerden zurückgehen oder wenigstens die Chemotherapie oder die Bestrahlungen besser vertragen werden oder wenn Operationswunden "erstaunlich schnell und komplikationslos"( abgeschnittene Fingerkuppe, meiner Tochter) heilen, selbst der grösste Skeptiker muss dann zustimmen, dass die Tätigkeit der Heiler durchaus berechtigt ist.
Sehr gute Erfahrungen habe ich auch bei Migräne, Asthma, Neurodermitis, Allergien, Migräne, Lungen- und Darmkrebs, Epilepsie, Herzrhythmusstörungen, Tourette-Syndrom und anderen Leiden gesammelt. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Eine Diagnose braucht es für geistig-energetische Heilung nicht, denn die Eigenintelligenz dieser Kräfte sowie die medialen Gaben der Heilerinnen und Heiler sorgen dafür, dass die Energien dorthin fliessen, wo ein Organismus sie benötigt. So wirkt energetische Heilung als Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstheilung, ergänzt und unterstützt medizinische Therapien.
Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zum "geistigen Heilen" und Handauflegen hat das Bundesverfassungsgericht mit einstimmigem Beschluss vom 2. März 2004 (1 BVR 784/03) Klarheit geschaffen und festgestellt, dass eine Heilertätigkeit, die sich "auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen" beschränkt bzw. "unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen" erfolgt, nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist.
Bericht von Bettina
kurzer Bericht zu Deinem Erfolg bei meinem Kind dass 5 Jahre alt ist.
Ich habe von Dir, über meine Freundin erfahren und das Du Fernheilung machst.
Mein Kind hat ADHS, eine echter kleiner Racker. In letzter Zeit hat er Nachts viele Alpträume und wurde immer unruhiger, dadurch bedingt werden die Tage im Kindergarten immer anstrengender, für die Erzieher und für meinen Sohn.
Wir haben es dann so wie Du gemacht hast mit einem Kleinen Ritual verbunden, wenn ich die Gute Nacht Geschichte vorlas, hast Du Deine Energie geschickt……….es ist wunderbar und hat bereits nach dem dritten mal gewirkt. Das Aufwachen ist heute nach der 6 Behandlung was vollständig weg.
Danke auch für den Heilstein den Du gemacht hast.
Bettina, eine wieder glückliche Mutter
Bericht von Geli:
Handauflegen
Mir ist ganz warm geworden und habe mich zum ersten mal seit langer Zeit wieder sehr gut gefühlt...
es gingen warme Ströme durch mich hindurch und haben vieles mit genommen was mich belastet hat...
Danke Karin, dass ich so etwas tolles durch dich erfahren habe...
Und Danke dass du mir immer Schlaf schickst... dadurch kann ich wieder sehr viel besser schlafen und bin morgens ausgeruht...